Frage von Matthias S. • 13.01.2023

Antwort ausstehend von Dietmar Brockes FDP
Grundsätzlich nehmen beide die Deckelung eines aus Erfahrungswerten bestimmten Grundbedarfs in den Blick
Als Abgeordneter habe ich mit den Kolleginnen und Kollegen in den letzten Monaten versucht, Hilfen für möglichst viele Bereiche zu schaffen. Nach den mir vorliegenden Rückmeldungen ist das auch gelungen.
Wann genau der Antrag gestellt werden kann ist noch nicht final geklärt.
Das Antragsverfahren für die Härtefallregelung für nicht leitungsgebundene Brennstoffe wie Heizöl, Pellets und Flüssiggas wird derzeit erarbeitet.
Ab wann und auf welchem Wege die Beantragung in Nordrhein-Westfalen möglich ist, kann ich aufgrund der Zuständigkeit der nordrhein-westfälischen Landesregierung nicht sagen