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Ich habe in der Zeit, in der ich nicht dem Landtag angehörte, sowohl das Übergangsgeld als auch den Aufstockungsbetrag in Anspruch genommen, aber auch - wie Sie schreiben - eine "Beschäftigung angenommen".
Das von Ihnen kritisierte Übergangsgeld steht der ehemaligen Verteidigungsministerin übrigens nicht exklusiv zu, sondern kann von allen Amtsträgerinnen und Amtsträgern in Anspruch genommen werden – dies sind zum Beispiel auch Mandatsträgerinnen und -träger des EU-Parlaments, der Länderparlamente oder ganz „gewöhnliche“ Beamtinnen und Beamten.
Die Überschrift hat der SPIEGEL gewählt, nicht ich. Ich bezeichne mich selbst nicht als anti-links und bin stolz sowohl auf meine Familiengeschichte als auch auf die emanzipatorische Tradition meiner Partei, der SPD.