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Die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland beruht auf dem sogenannten Umlageverfahren. Das bedeutet im Grundsatz, dass mit den Rentenbeiträgen und sonstigen Einnahmen eines Jahres auch die in diesem Jahr fälligen Rentenzahlungen und sonstigen Leistungen finanziert werden.
Die Möglichkeit eines altersunabhängigen Rentenzugangs – auch wenn dieser an eine bestimmte Anzahl von Versicherungs- bzw. Beitragsjahren gekoppelt wäre – würde zu einer erheblichen zusätzlichen Finanzierungslast führen, die die Gemeinschaft der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler zu tragen hätte. Dies wäre nicht generationengerecht.
In Abstimmung mit dem zuständigen Bundesministerium für Gesundheit erläutere ich Ihnen hierzu gerne den Hintergrund: