(...) Mit dem 3. Bevölkerungsschutzgesetz wird die Bekämpfung der Pandemie demokratisch besser legitimiert (...)
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(...) Es wurde seit der Einbringung in den Deutschen Bundestag vielmehr ordentlich und dem Gesetzgebungsverfahren entsprechend beraten. (...)
(...) Mit dem Dritten Bevölkerungsschutzgesetz wollen wir den Ländern dafür eine besser ausgestaltete Rechtsgrundlage geben. (...)
(...) Ich möchte verhindern, dass die Ärztinnen und Ärzte, die Pflegekräfte in unseren Krankenhäusern in eine Lage kommen, in der sie es nicht mehr schaffen, die Menschen zu behandeln. (...)
(...) Kern aller politischen Entscheidungen ist das Ziel, dass unser Gesundheitssystem in Deutschland nicht überlastet wird. (...)
(...) Das Gesetz ist die notwendige und nunmehr präzisierte Rechtsgrundlage, auf der Bundesregierung und Landesregierungen Schutzmaßnahmen durch Rechtsverordnungen auf den Weg bringen können, um der Verbreitung übertragbarer Krankheiten entgegenzuwirken. (...)