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Volkmar Vogel
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Frage von Uwe L. •

Sehr geehrter Herr Abgeordneter, warum haben Sie bisher vier mal freiwillig auf Ihr Recht und Ihre Pflicht verzichtet die Arbeit der Bundesregierung zu kontrolliern?

Herr Vogel, Sie sind als Volksvertreter nach dem Gesetz nur Ihrem Gewissen verpflichtet. Sind Sie also persönlich der Meinung, dass es sich bei der gegenwärtigen "Corona"-Infektionslage in der Bundesrepublik Deutschland um eine "epidemische Lage von nationalem Ausmaß" handelt? Womit begründen Sie die "epidemische Lage von nationalem Ausmaß"? Falls Sie heute der fünften Verlängerung des Ausnahmezustands zustimmen handeln also nicht aus "Parteiräson und Fraktionszwang"?

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Antwort ausstehend von Volkmar Vogel
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