Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Bürgergeld wird grundsätzlich - bei Vorliegen aller anderen Voraussetzungen - für erwerbsfähige Menschen gezahlt. In einer WfbM sind Menschen mit Behinderung tätig, weil sie aktuell nicht erwerbsfähig sind, aber für eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vorbereitet werden.
Unsere Fraktion erarbeitet derzeit ein Positionspapier, mit dem wir sehr genau darlegen, wo wir Handlungsbedarf sehe
Wer im Eingangsverfahren, im Berufsbildungsbereich oder im Arbeitsbereich einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen (WfbM) tätig ist, hat im Falle von Hilfebedürftigkeit einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII. Dies ergibt sich daraus, dass Menschen mit Behinderungen in der WfbM als dauerhaft voll erwerbsgemindert gelten.
Es besteht keine Notwendigkeit oder Planung, das Renteneintrittsalter in der gesetzlichen Rentenversicherung weiter anzuheben oder gar einzelne Altersrenten abzuschaffen. Das gilt auch für die Rente für langjährig Versicherte oder die Rente für schwerbehinderte Menschen.
Da Behindertenwerkstätten in der Regel nicht kostendeckend arbeiten, müsste jedwede Erhöhung des Entgelts mit höheren Abgaben und Steuern gegenfinanziert werden.
Das BMAS hat seine Prüfung beendet und gegenüber dem Petitionsausschuss Stellung genommen. Im Ergebnis kann eine abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab Alter 60 nicht in Aussicht gestellt werden.