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Zweck dieses Straftatbestandes ist nicht, das Entfernen vom Unfallort zu bestrafen. Vielmehr ist der Strafgrund darin zu sehen, dass die Vermögensinteressen von Unfallopfern nicht vereitelt werden sollen.
Tatsächlich wird schon lange über das Weisungsrecht gegenüber der Staatsanwaltschaft gestritten.
Die Aussage wurde irrtümlich auch vom SPIEGEL verwendet.
Das von Ihnen angesprochene Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung ist ein Auftrag an uns als Gesetzgeber, das Abstammungsrecht so auszugestalten, dass dem Elterngrundrecht aller Elternteile Rechnung getragen wird.
Die beste Maßnahme für Verbesserungen auf dem Wohnungsmarkt wäre mehr Wohnungsbau.
In Deutschland haben alle Bürgerinnen und Bürger das Recht sich friedlich zu versammeln und ihre Meinung frei zu äußern.