An den Krieg in der Ukraine dürfen wir uns nicht gewöhnen und müssen gerade jetzt, auch als Europäische Union, Stärke und Einigkeit zeigen.
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Die Aussage zu den Biowaffenlaboren geht zurück auf Victoria Nuland, Staatsekretärin im Auswärtigen Amt der USA. Diese sagte am 8. März 2022 in einer Anhörung vor dem US-Senat:
Der Leistungsumfang nach den §§ 4, 6 AsylbLG wird durch eine auf § 264 SGB V gestützte Vereinbarung nicht erweitert
Der Abschluss der von Ihnen ins Auge gefassten Vereinbarung nach § 264 Abs. 1 SGB V und die damit verbundene Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ist aus folgenden Gründen nicht erforderlich.
Aktuell können die Menschen aus der Ukraine auch ohne Behandlungsschein behandelt werden. Es müssen lediglich Daten wie Name, Wohnort und Kostenträger hinterlegt werden
Die von mit der auftragsweisen Betreuung durch die Krankenkassen angesprochene elektronische Gesundheitskarte ändert an dem gesetzlich bestimmten Leistungsumfang nichts.