Antwort 10.07.2023 von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Der russische Angriff ist nicht nur ein Angriff auf die Unabhängigkeit der Ukraine, sondern auf die europäischen Werte und die gesamte europäische Friedensordnung.
Der russische Angriff ist nicht nur ein Angriff auf die Unabhängigkeit der Ukraine, sondern auf die europäischen Werte und die gesamte europäische Friedensordnung.
ganz klare Antwort: Es darf keine Geflüchteten erster und zweiter Klasse geben, ebenso wenig wie diese gegen andere Gruppen ausgespielt werden dürfen.
§16 des Wehrstrafgesetzes (WStG) besagt, wie von Ihnen genannt, dass Fahnenflucht strafbar ist.
Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung beschlossen, die Ukraine in ihrer Selbstverteidigung auch mit dringend benötigtem militärischem Material und Waffen zu unterstützen. Diese Entscheidung befürworte ich.
Dabei gilt: Mit jeder eingesparten Kilowattstunde wird ein wichtiger Beitrag zur Energieunabhängigkeit geleistet.