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Anke Rehlinger
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Frage von Jonas H. •

Werden Sie der Forderung von Ukrainer:innen im Saarland, wie andere Bundesländer strafrechtliche Konsequenzen für die Verwendung des russischen Kriegssymbols "Z" zu prüfen, nachkommen?

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Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Unsere Solidarität gehört dem ukrainischen Volk, über das in diesen Tagen großes Leid kommt. Mir ist allerdings wichtig: Dies ist kein Krieg zwischen Völkern. Es ist Putins Krieg allein. Dieses Verbrechen darf nicht klein geredet oder verunglimpft werden.

Es ist anzumerken, dass bereits jetzt die Verwendung des lateinischen Buchstabens Z strafrechtlich geahndet werden kann, wenn er im Kontext mit Putins Angriffskrieg verwendet wird. Die Einordnung, ob das öffentliche Zeigen des Buchstaben „Z“ gem. § 140 Nr. 2 StGB i.V.m. §§ 138 Abs. 1 Nr. 5 StGB, 13 VStGB (hier: Billigung eines Angriffskrieges durch Russland) strafbar ist, obliegt im Einzelfall der Staatsanwaltschaft bzw. den Gerichten. Grundsätzlich müssen Personen, die in Deutschland das "Z"-Symbol im aktuellen Kriegskontext bewusst verwenden, mit Strafverfolgung rechnen, wenn dadurch der Eindruck erweckt wird, die völkerrechtswidrige russische Invasion in die Ukraine gutzuheißen. Die saarländische Polizei wird deshalb, in Absprache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft, im Einzelfall entsprechende Sachverhalte dokumentieren, Ermittlungen konsequent einleiten und der Staatsanwaltschaft vorlegen.

Im Zuge der neuen Regierungsbildung behalten wir uns vor zu prüfen, ob auch das Saarland sich dem von Niedersachsen und Bayern gewählten Vorgehen anschließt und zusätzlich eine entsprechende Anordnung an die saarländische Staatsanwaltschaft ausspricht.

Mit freundlichen Grüßen

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