Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Wir halten niemanden hin, sondern arbeiten hart an einer verfassungsgemäßen Lösung. Ich bedaure, dass ich weitere Details aus dem Gesetzentwurf an dieser Stelle derzeit nicht darstellen kann.
Die Staatsangehörigkeitsreform ist nicht zustimmungsbedürftig durch den Bundesrat.
Seit dem 1.11.2024 gilt: Geschlechtseintrag und Vornamen können beim Standesamt geändert werden – ohne teure Gerichtsverfahren und entwürdigende Gutachten!
Für uns war es wichtig, dass das Prinzip "Fördern und Fordern" erhalten bleibt. Zudem muss sich Lebensarbeitsleistung auch weiter auszahlen.
Wir Freie Demokraten wollen allen Menschen ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen