
Einschätzung eines möglichen AfD-Verbotsverfahrens

Einschätzung eines möglichen AfD-Verbotsverfahrens

Für ein Parteiverbot ist das Bundesverfassungsgericht auf Bundesebene zuständig

Als SPD sind wir nach wie vor von der Richtigkeit dieser Arbeitsgruppe überzeugt.

Eine Politik der „gefühlten Wahrheiten“ und gezielte Desinformation durch die Verwendung von „alternativen Fakten“ zerstören nicht nur das Vertrauen in unsere demokratischen Institutionen, sondern auch ganz konkret das Leben und Wirken engagierter Persönlichkeiten wie Frau Brosius-Gersdorf. Unabhängig davon, wie man inhaltlich zu ihr steht, dürfen übertriebene, aus dem Kontext gerissene und erdachte Fakten nicht die Diskursrichtung bestimmen.
Auch wenn viele Menschen eine Partei gewählt haben, darf der Staat bei verfassungsfeindlichen Bestrebungen nicht davor zurückscheuen, konsequent zu handeln.
