AfD-Mandatsträger zwingen Minderheiten in Gelsenkirchen für Klicks zur Straßenreinigung. Wie wehrt sich der Rechtsstaat gegen diese historisch fatal vorbelastete Methode der öffentlichen Demütigung?
Sehr geehrte Frau Klöckner,
der Vorfall in Gelsenkirchen, bei dem eine AfD-Abgeordnete mit Anhängern durch Viertel zieht, um Minderheiten einzuschüchtern und vor laufender Kamera zum Putzen zu drängen, ist ein offener Angriff auf das staatliche Gewaltmonopol und die Menschenwürde.
Dies ist keine bloße Provokation. Historiker weisen darauf hin, dass die Methode, wehrlose Gruppen zur öffentlichen Reinigung zu zwingen, eine zutiefst vorbelastete Praxis der Einschüchterung und Demütigung aus den 1930er Jahren ist. Dass Mandatsträger heute wieder als „Bürgerwehr“ auftreten und solche dunklen Muster unter dem Deckmantel von Social-Media-Content reaktivieren, offenbart eine gefährliche Lücke. Der Rechtsstaat wirkt hier erschreckend wehrlos.
Mit welchen Maßnahmen verteidigen Sie das Gewaltmonopol gegen solche historisch vorbelasteten Einschüchterungsmethoden?
Welche Konsequenzen fordern Sie, um diesen Dammbruch zu stoppen?
Mit freundlichen Grüßen
D. B.
(Quellen: WDR zur AfD-Aktion)
