(...) Der Eingriff ist durch die damit verfolgten öffentlichen Ziele des Gesundheitsschutzes gerechtfertigt. Auch wird durch den mit einer Impfpflicht einhergehenden Eingriff in das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit der Wesensgehalt des Grundrechts nicht angetastet, da die Zielsetzung eines solchen Eingriffes gerade die Erhaltung der Unversehrtheit ist (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 14. Juli 1959, Rn. (...)
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

(...) Niemand bestreitet, dass eine Masernimpfung eine unerwünschte Reaktion oder Nebenwirkung zur Folge haben kann. Das Risiko einer schwerwiegenden Komplikation im Zusammenhang mit einer Masernimpfung ist aber sehr gering, im Gegensatz zum Risiko, ohne Impfung schwer an Masern zu erkranken. (...)

(...) Eine Impfpflicht wird mit einer höheren Wahrscheinlichkeit in Ländern eingeführt, die grundsätzlich eine vergleichsweise niedrige Impfquote und somit höhere Fallzahl haben. So wurden beispielsweise in Dänemark und den Niederlanden die Masern bereits durch eine hohe Impfquote eliminiert. Die Einführung einer Impfpflicht in diesen Ländern ist somit weniger notwendig als in anderen europäischen Ländern. (...)

(...) Die Impflicht wird Kinder im Besonderen vor der Maserkrankheit schützen und ich halte das verabschiedete Gesetz für richtig. (...)

(...) Gesundheitliche Aufklärung sowie Beratungs- und Informationsangebote zu Impfwirkstoffen halte ich in einer modernen, liberalen und vorurteilsfreien Gesellschaft für den geeigneteren Weg, als drastische zentralistische Eingriffe. (...)

(...) Niemand bestreitet, dass eine Masernimpfung eine unerwünschte Reaktion oder Nebenwirkung zur Folge haben kann. Das Risiko einer schwerwiegenden Komplikation im Zusammenhang mit einer Masernimpfung ist aber sehr gering, im Gegensatz zum Risiko, ungeimpft schwer an Masern zu erkranken. (...)