(...) In der Tat verbietet die Verordnung eine Verwendung von Küchen- und Speiseabfällen als Tiernahrung. Nach Ausbrüchen der Maul- und Klauenseuche sowie der Schweinepest einigten sich die Mitgliedstaaten darauf, die Verfütterung von Küchen- und Speiseabfällen sowie gebrauchtem Speiseöl aus Restaurants an Tiere zu verbieten, da die Rückverfolgbarkeit dieser Materialien nicht gewährleistet werden kann. Als Folge dessen, kann die Quelle der Seuche nicht identifiziert und bekämpft werden. (...)
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(...) in der Tat steigt die Nachfrage nach Biolebensmitteln deutlich. Seit dem Jahr 2000 hat sich der Umsatz von Ökolebensmitteln auf 7 Milliarden Euro fast verdreifacht. (...)
(...) nach dem Landeswaldgesetz § 37 Abs. 3 ist das Radfahren nur auf Straßen und hierfür geeigneten Wegen gestattet. Auf Wegen unter 2 m Breite sowie auf Sport- und Lehrpfaden ist das Radfahren hingegen nicht zulässig. (...)
(...) Von 1998 bis 2009 war ich Mitglied im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Meine persönliche Erfahrung ist, dass das Verbraucherverhalten und alle vorliegenden wissenschaftlichen Studien der Annahme wiedersprechen, der Verbraucher würde sich „so einfach“ umstellen. Fragen sie mal die Öko-Produzenten nach ihren Erfahrungen, wenn sie ihre nicht ganz nach Hochglanz-Prospekt aussehenden Produkte auf den Markt bringen und auf „konventionelle“ Käufer treffen. (...)