Antwort 01.02.2024 von Astrid Wallmann CDU
Auch die Beihilfegewährung für gesetzlich versicherte Beihilfeberechtige (sogenannte Sachleistungsbeihilfe) wird evaluiert werden. Das Ergebnis dieser Evaluierung gilt es abzuwarten.
Auch die Beihilfegewährung für gesetzlich versicherte Beihilfeberechtige (sogenannte Sachleistungsbeihilfe) wird evaluiert werden. Das Ergebnis dieser Evaluierung gilt es abzuwarten.
Als SPD-Fraktion im Düsseldorfer Landtag befürworten wir weiterhin die pauschale Beihilfe für Beamte und Bestandsbeamte.
Die CDU steht klar hinter dem Berufsbeamtentum mit seinen drei Säulen aus Alimentation, Beihilfe und Versorgung.
Um die finanzielle Belastung zu verringern, wurde bisher im Koalitionsvertrag lediglich eine Verbesserung für neue Beamte vereinbart.
bei der Beihilfe handelt es sich um ein rechtlich eigenständiges beamtenrechtliches Sicherungssystem im Krankheitsfall, das dem Grundsatz der Anlassbezogenheit unterliegt. D