Jörg Blöming MdL
Jörg Blöming
CDU
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Frage von Jens H. •

Guten Tag Herr Blöming, da ich seit meiner Verbeamtung freiwillig in der GKV verblieben bin, stellt sich für mich eine Frage:

Werde ich, wie auch viele andere freiwillig GKV versicherte von der im Koalitionsvertrag vorgesehenen pauschalen Beihilfe profitieren, oder werden wir diese nicht erhalten und somit gegenüber neu eingestellten Beamten eindeutig und ungerechtfertigt benachteiligt, weil wir im Gegensatz zu diesen schon länger im Dienst sind?

Falls ja, wie wird diese unfaire Ungleichbehandlung seitens der Schwarz-Grünen Koalition begründet? Und wäre diese Regelung überhaupt mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zu vereinbaren? Da ältere schon verbeamtete Kollegen aufgrund der ungleichen Behandlungen gegenüber ihren jüngeren Kollegen eindeutig benachteiligt werden.

Jörg Blöming MdL
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr H.

vielen Dank für Ihre Anfrage. 

Die CDU steht klar hinter dem Berufsbeamtentum mit seinen drei Säulen aus Alimentation, Beihilfe und Versorgung. Der Öffentliche Dienst und insbesondere das Berufsbeamtentum leisten einen bedeutenden Beitrag für die Gesellschaft und es ist wichtig, die Attraktivität des Öffentlichen Dienstes zu erhalten. 

Entsprechend ist das Thema Pauschale Beihilfe im Koalitionsvertrag der schwarz-grünen Landesregierung verankert. Das Vorhaben der Einführung der Pauschalen Beihilfe erkennt die sich verändernden Lebensrealitäten von Berufseinsteigerinnen und -einsteigern an. Als Reaktion darauf sieht der Koalitionsvertrag die Erleichterung der freien Krankenversicherungswahl für Anwärterinnen und Anwärter sowie Berufsanfängerinnen und -anfänger vor.

Im Koalitionsvertrag finden Sie dazu Folgendes: 
„Dazu werden wir zur Attraktivitätssteigerung eine einmalige Wahlmöglichkeit am Anfang des Beamtenverhältnisses einführen, indem auf Antrag eine pauschale Beihilfe in Höhe des jeweiligen Arbeitgeberbeitrags zu einer Krankenvollversicherung alternativ zur bisherigen individuellen Beihilfe gezahlt wird. Diese Wahlmöglichkeit werden wir zunächst zeitlich befristen und auf ihre Wirksamkeit  evaluieren.“

Weitere Details zur Pauschalen Beihilfe sind zukünftig in Abstimmung mit allen Beteiligten noch zu klären.

 

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Blöming

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