Antwort 11.08.2022 von Rainer Semet FDP
Das neue Infektionsschutzgesetz muss im Bundestag nachgebessert werden.
Das neue Infektionsschutzgesetz muss im Bundestag nachgebessert werden.
Vorbereitet sein – Verhältnismäßigkeit wahren – vulnerable Personen schützen: An diesen drei V orientiert sich der Vorschlag für eine Fortentwicklung des Infektionsschutzgesetzes.