in der Tat wird die Entscheidung des BGH zur Strafbarkeit von Cum-Ex-Geschäften Staatsanwälten und Gerichten Rückenwind geben.
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Hinsichtlich des angeblichen "Interessenkonflikts" möchte ich darauf hinweisen, dass ein Strafverteidiger sich nicht mit der vorgeworfenen Tat gemeinmacht, sondern mit den Prinzipien unseres Rechtsstaates, wozu nicht zuletzt die Gewährleistung eines fairen Verfahrens gehört.
(...) Mit einem Umbau der BaFin, Erweiterung der Rechte von Prüfenden oder weiteren Maßnahmen, die sicher alle richtig sind mit Bezug auf diesen Skandal, werden wir wohl trotzdem nicht verhindern können, dass es an anderer Stelle zu Betrug kommt, zuletzt ja beispielsweise bei überhöhten Abrechnungszahlen von Corona-Tests. (...)
(...) Als Union sind wir der Meinung, dass es hierzu keinen Schnellschuss braucht, wie von den Grünen gewünscht, sondern ein sauber gemachtes Gesetz. (...)
(...) Die Änderung der Strafprozessordnung wurde im Rahmen des Jahressteuergesetzes bereits im Dezember 2020 beschlossen. (...)