Antwort 20.09.2021 von Katrin Göring-Eckardt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Allerdings fällt die Bildung in den Hoheitsbereich der Länder, einschließlich der Frage der Beschäftigungsart und Bezahlung der Lehrer:innen.
Allerdings fällt die Bildung in den Hoheitsbereich der Länder, einschließlich der Frage der Beschäftigungsart und Bezahlung der Lehrer:innen.
Seit der Föderalismusreform I im Jahr 2006 regeln die einzelnen Bundesländer in der Tat selbst die Vergütung ihrer Lehrer. Beamte werden nach dem Dienstrecht und den entsprechenden Besoldungstabellen des Landes vergütet. Angestellte Lehrerinnen und Lehrer werden oftmals nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) bezahlt.
Das Lehreraustauschverfahren soll nicht die Unterrichtskontinuität beeinträchtigen,
Ich persönlich stehe der Verbeamtung von Lehrerinnen und Lehrern in Sachsen auch über das Jahr 2023 hinaus positiv gegenüber.