Das Konzept sicherer Herkunftsstaaten ist seit zwei Jahrzehnten fester Bestandteil des Asylrechts und wird sowohl vom Grundgesetz als auch von der EU-Asylverfahrensrichtlinie anerkannt. Dennoch möchte ich betonen, dass die Genfer Flüchtlingskonvention das Konzept sicherer Herkunftsstaaten nicht kennt.
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Antwort 24.09.2023 von Filiz Polat BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 25.09.2023 von Karsten Thamm dieBasis
Gespalten

Antwort ausstehend von Eva-Maria Weimann SPD
Antwort 21.09.2023 von Thorsten Frei CDU
Deshalb haben fordern wir einen Vorrang von Sachleistungen, was wir auch mit unserem „Deutschlandpakt für Migration“ zum Ausdruck bringen.
Antwort 25.10.2023 von Lars Castellucci SPD
Während des Verfahrens besteht für die Petenten jedoch keine Pflicht, an die Botschaft des Verfolgerstaates heranzutreten. Im Gegenteil, da es sich ja um potentielle Verfolgung handelt, sollten die Antragsteller sich gegenüber ihrer Botschaft nicht bekennen müssen und sich so in Abhängigkeit oder gar Gefahr bringen müssen.
Antwort 18.09.2023 von Anja Zeller BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Nein, in Algerien ist die Menschenrechtslage etwa problematisch.