Antwort 07.07.2024 von Stephan Thomae FDP
Das Wahlprüfverfahren hat sich grundsätzlich über die Wahlperioden bewährt.
Das Wahlprüfverfahren hat sich grundsätzlich über die Wahlperioden bewährt.
sollte es in Berlin oder in Teilen Berlins zu einer Wiederholung der Bundestagswahl kommen, wird dies aufgrund des dann vor Ort geltenden, aktuellen Wählerverzeichnisses geschehen.
Zudem sind 16- und 17-jährige erwiesenermaßen vergleichbar politisch interessiert und übernehmen ebenso wie über 18-jährige in vielen Rollen gesellschaftliche Verantwortung.