
GEZ nicht erhöhen!
GEZ nicht erhöhen!
(...) Die Steigerung von 86 Cent reicht gerade einmal aus, damit es nicht zu einer Verschlechterung des Programms oder bei den Beschäftigten kommt. (...)
(...) Die Legitimation für den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) bilden § 12 Abs. 1 Rundfunkstaatsvertrag (RStV), in dem beschrieben wird, dass der Rundfunkbeitrag der funktionsgerechten Finanzausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dient und § 40 RStV, der die Finanzierung besonderer Aufgaben beschreibt. Die Kündigung des RBStV würde also nichts am Anspruch des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf Finanzausstattung ändern, da diese im RStV verankert ist. (...)
(...) Die Erhöhung der Spritpreise durch eine CO2-Abgabe bewegt sich im Jahr 2021 im Centbereich. Über eine Erhöhung der Pendlerpauschale werden Autofahrer auf der anderen Seite jedoch auch wieder entlastet. Die Maßnahmen sind bewusst alle so gewählt worden, daß eine Umstellung langsam und nachhaltig umgesetzt werden kann. (...)