Antwort 18.04.2024 von Marie-Agnes Strack-Zimmermann FDP
nach §188 StGB.
nach §188 StGB.
Eidesstaatliche Versicherungen (§ 294 I ZPO) werden als Beweismittel vom jeweils zuständigen Gericht im Rahmen der Beweisaufnahme gewürdigt.
Es ist Aufgabe der internationalen Gemeinschaft, die Täter von Völkerrechtsverbrechen strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen.
Eine Statistik zu Durchsuchungsbeschlüssen ist mir nicht bekannt
Wir stehen als AfD bei dieser Thematik für eine konsequente Umsetzung geltenden Rechts. Dies impliziert auch die forcierte Ausweisung ausländischer Straftäter.