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Christian Dürr
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Frage von Tobias S. •

Werden Sie sich für einen neuen oder überarbeiteten Entwurf des Bundesjustizministeriums einsetzen, der keine Vergütungskürzung mehr für die Mehrheit der rechtlichen Betreuer bedeuten wird?

Sehr geehrter Herr Dürr,

mit Entsetzen habe ich die medialen positiven Behauptungen des Parteikollegen Buschmann zum Referentenentwurf zur Reform des VBVG zur Kenntnis genommen. Man bildet dort eine durchschnittliche Fallverteilung für Betreuer anhand von vielleicht nur 25 % befragter Betreuer aus vorwiegend strukturstarken und vermögenden Gegenden Deutschlands ohne Beachtung lokaler und persönlicher Unterschiede in der Fallverteilung. Dies führt zu massiven Einkommenskürzungen bei der anzunehmenden Mehrzahl der Betreuer.

Mein Einkommen wird seit 2019 bis 2031 nach diesem Entwurf prognostisch um mehr als 50 % an Wert verlieren. Dieses Vorhaben bedroht mich daher unmittelbar und massiv in meiner Existenz.

Als Jurist und Leistungsträger der Gesellschaft habe ich mich bisher zum Wählerklientel der FDP gerechnet, sehe vorliegend jedoch meinen gesellschaftlichen Beitrag und meine Leistungen als Arbeitgeber und rechtlicher Vertreter massiv herabgewürdigt und entwertet.

Beste Grüße

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Frage und Ihren sehr berechtigten Hinweis, den ich sehr ernst nehme.

Die pauschalierte Vergütung für Betreuer wurde zuletzt 2019 angehoben. Zwischenzeitlich hat der Deutsche Bundestag Sonderzahlungen beschlossen, die die Vergütung an die Inflation anpassen sollten. Das neue Gesetz soll nun eine dauerhafte Anpassung erreichen, auch um dem regionalen Mangel an Betreuern entgegenzuwirken.

Nach Rücksprache mit Experten sollte das bisherige System mit 60 ausdifferenzierten Pauschalen durch ein neues, bürokratieärmeres Modell ersetzt werden. Selbstverständlich wollen wir aber dadurch keine Konstellation herbeiführen, in der Betreuer Einkommenseinbußen hinnehmen müssen. Wir haben inzwischen das Problem erkannt, dass es bestimmte Konstellationen gibt, bei denen einige Betreuer nach der neuen Regelung eine geringere Vergütung erhalten, und werden im Rahmen unserer Möglichkeiten auf eine Anpassung der Novelle hinarbeiten.

Freundliche Grüße,

Christian Dürr