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Bei der letzten Abstimmung zur Verlängerung des Fortbestehens der epidemischen Lage von nationaler Tragweite war ich noch kein Mitglied des deutschen Bundestages und konnte insofern nicht abstimmen
Damit gewährleisten wir ein reformiertes Wahlrecht mit einer Begrenzung der Anzahl an Abgeordneten ohne das bewährte System der personalisierten Verhältniswahl zu gefährden.
(...) Ich habe nicht gegen eine Verkleinerung sondern für den Koalitionsvorschlag zur Wahlrechtsänderung gestimmt. Zur Verminderung der Bundestagsvergrößerung wird damit die Zahl der Wahlkreise mit Wirkung ab 2024 auf künftig 280 reduziert (...)