Nach dem derzeitigen Stand gelten acht Jahre dauerhafter und rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland
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Das Staatsangehörigkeitsgesetz richtet sich an Menschen, die längst schon hier leben. Dabei geht es nicht nur um Menschen, die vor fünf, acht, zehn oder noch mehr Jahren nach Deutschland gekommen sind. Wir reden auch von in Deutschland geborenen Kindern, die hier zur Schule gegangen, ihre Ausbildung oder ihr Studium gemacht haben, die deutsch sprechen und in Deutschland sozialisiert sind.
Es ist möglich, Anträge zurückstellen zu lassen.
Wir stehen hinter unserem Vorhaben und sind derzeit mitten in den Beratungen. Das Gesetz wird dann voraussichtlich in der ersten Hälfte des nächsten Jahres in Kraft treten.
Die Staatsangehörigkeitsreform ist nicht zustimmungsbedürftig durch den Bundesrat.
Die Staatsangehörigkeit der Eltern kann dabei beibehalten werden, da wir ja gleichzeitig die Mehrfachstaatsangehörigkeit ermöglichen.