Hakan Demir
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Frage von Mubaarig A. •

Sehr geehrte Damen und Herren, Ich würde gerne wissen, ob jemand, der seit mehr als 8 Jahren im Land ist, aber seit ein oder zwei Jahren eine Aufenthaltserlaubnis hat, die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen kann?

Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich würde gerne wissen, ob jemand, der seit mehr als 8 Jahren im Land ist, aber seit ein oder zwei Jahren eine Aufenthaltserlaubnis hat, die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen kann, wenn ich mehr als 6 Jahre gearbeitet habe?

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Lieber Herr M.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Nach dem derzeitigen Stand gelten acht Jahre dauerhafter und rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland. Das bedeutet, dass Sie einen Aufenthaltstitel haben müssen wie bspw. eine Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder eine Asylanerkennung. Das kann ich für Ihren konkreten Fall nicht beurteilen.

Auf der Seite der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung finden Sie eine Übersicht der Voraussetzungsbedingungen: https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/ich-moechte-mehr-wissen-ueber/einbuergerung/wann-haben-sie-einen-anspruch-auf-eine-einbuergerung--1865120

Mit dem neuen Gesetz, das voraussichtlich im Sommer in Kraft tritt, ist eine Voraufenthaltszeit (dauerhafter und rechtmäßiger Aufenthalt) von nur noch fünf Jahren oder bei besonderen Integrationsleistungen von nur noch drei Jahren vorgesehen.

Bei weiteren Fragen zu Ihrem Einzelfall können Sie sich auch gerne an die Migrationsberatung bei Ihnen vor Ort wenden (AWO, Stadtmission, DRK, Caritas).

Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir

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