Antwort 29.11.2021 von Andreas Philippi SPD
(...) Bei der Alkohol- und Nikotinprävention setzen wir auf verstärkte Aufklärung mit besonderem Fokus auf Kinder, Jugendliche und schwangere Frauen. (...)
(...) Bei der Alkohol- und Nikotinprävention setzen wir auf verstärkte Aufklärung mit besonderem Fokus auf Kinder, Jugendliche und schwangere Frauen. (...)
Mit dem geltenden Jugendschutzgesetz sind wir gut aufgestellt. Bereits heute besteht mit § 9 des Jugendschutzgesetzes ein Abgabe- und Ausschankverbot für alkoholische Getränke für unter 18-Jährige.
Eine Anhebung des Verkaufsalters von allen alkoholischen Getränken auf 18 Jahre ist darin aktuell nicht enthalten, wir werden die Debatte um effiziente Jugendschutzinstrumente aber auch in Zukunft weiter verfolgen.
Jeder darf in unserem Land seine Meinung frei äußern. Ich nehme sie daher mit Respekt zur Kenntnis.