Antwort 29.12.2025 von Stephan Brandner AfD
Danke für Ihre Frage. Natürlich gibt es die.
Danke für Ihre Frage. Natürlich gibt es die.
Sehr geehrte Frau K.
Entscheidend ist nicht die Wählerzahl einer Partei, sondern ob die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Parteiverbot gerichtsfest belegt sind.
Eine Zusammenarbeit mit der AfD als einer als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuften Partei ist für mich nicht vorstellbar.
Eine wehrhafte Demokratie muss entschlossen handeln, darf sich dabei aber nicht selbst schwächen. Deshalb halte ich auch aus parlamentarischer Verantwortung heraus eine politische Antwort für entscheidend.