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Geplant ist, dass der Kabinettsentwurf dem Parlament noch vor der sitzungsfreien Zeit zugeleitet wird. Die Beratungen im Bundestag finden dann voraussichtlich nach der sitzungsfreien Zeit statt.
Die Staatsangehörigkeitsreform ist nicht zustimmungsbedürftig durch den Bundesrat
Der Referentenentwurf der Staatsangehörigkeitsreform ist eine sehr gute Grundlage. Diesen werden wir nun mit samt den von der FDP dort platzierten Punkten wie verschärfte Härtefallregelungen uns im parlamentarischen Prozess anschauen und Änderungen einbringen.
Der Plan ist weiterhin zeitnah einen Entwurf ins Kabinett zu bringen.
Es war uns Freien Demokraten wichtig, dass die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts im Zusammenhang mit der Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes erarbeitet wird, da ein enger inhaltlicher Zusammenhang zwischen diesen beiden Themen besteht.
Das Gesetz zur Neuregelung des Staatsangehörigkeitsrechts befindet sich derzeit noch in der so genannten Ressortabstimmung der Bundesregierung, wird danach im Kabinett als „Gesetzentwurf der Bundesregierung“ beschlossen und danach dem Deutschen Bundestag zur parlamentarischen Beratung übersandt.