Antwort 16.08.2018 von Gregor Gysi Die Linke
(...) Ein Verbot sollte man erst dann aussprechen, wenn tatsächlich Schäden eintreten. Ansonsten müssen wir es öffentlichkeitswirksam bekämpfen. (...)
(...) Ein Verbot sollte man erst dann aussprechen, wenn tatsächlich Schäden eintreten. Ansonsten müssen wir es öffentlichkeitswirksam bekämpfen. (...)
(...) Meine Meinung ist ganz eindeutig: Homosexualität ist keine Krankheit und bedarf deshalb auch keiner Behandlung. "Behandlungen" wie die Konversions- oder Reparativtheorie sind, wenn sie gegen den Willen von homosexuellen Menschen erbracht werden, strafbar. (...)
(...) Homosexualität ist keine Krankheit, demnach muss sie auch nicht geheilt werden. Ich würde Initiativen hinsichtlich eines Verbots von Konversionstherapien unterstützen. (...)