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Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen, müssen Sie Sprachkenntnisse sowie Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland nachweisen.
Zwar wird das Gesetz durch den Wegfall des generellen Verbots der Mehrstaatigkeit auch Verwaltungserleichterungen mit sich sich bringen - insgesamt stimme ich Ihnen aber zu, dass auf die Behörden durch die zu erwartende steigende Fallzahl mehr Arbeit zukommt. Zudem sind die Wartezeiten bei Einbürgerungsverfahren an zu vielen Orten schon jetzt abschreckend lang.
Grundsätzlich ist es möglich, dass Menschen zusätzlich auch die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen können, die aus Ländern ohne Auslieferungsabkommen stammen.
Die Auslieferung an die deutsche Justiz kann auf vertragsloser Grundlage erfolgen.