Frage von Mert C. • 26.03.2024
Nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes zur doppelten Staatsbürgerschaft zum 26.06.2024: Was passiert mit Einbürgerungen, die bereits vor kurzem abgeschlossen wurden?
Sehr geehrter Herr Demir,
da das Gesetz erst am 26.06.2024 in Kraft tritt, würde ich gerne wissen, wie die Übergangsphase aussieht.
Wenn z.B. die Einbürgerung bereits vor kurzem abgeschlossen wurde, muss ja innerhalb einer bestimmten Frist die bisherige (z.B. türkische) Staatsangehörigkeit aufgegeben werden. Können wir also davon ausgehen, dass für bereits abgeschlossen Einbürgerungen ab dem 26.06.2024 die Abgabe nicht mehr notwendig ist?
Antwort ausstehend von Hakan Demir SPD