
Ein gutes Beispiel ist sicherlich meine Sprechstunde. Diese biete ich direkt nach der Wahl im letzten Mai regelmäßig an, weil ich mit den Einwohner*innen ins Gespräch kommen möchte
Ein gutes Beispiel ist sicherlich meine Sprechstunde. Diese biete ich direkt nach der Wahl im letzten Mai regelmäßig an, weil ich mit den Einwohner*innen ins Gespräch kommen möchte
Ein rechtliches Scheitern können wir in beiden Fällen nicht leisten. Fest steht: Eine solche Prüfung dieser Verbotsverfahren muss erfolgen.
Ich glaube, dass die von Ihnen erwähnte Aussage im Hinblick auf Diktaturen und Autokratien wie Russland und China durchaus eine treffende Kritik transportieren würde.
Wer das Programm des öffentlich-rechtlichen Rundfunks überwacht, ist gesetzlich geregelt. Hierfür gibt es diverse, sich inhaltlich ähnelnde Regelungen. Beispielhaft möchte ich als Bayer auf § 6 des Gesetzes über die Errichtung und die Aufgaben einer Anstalt des öffentlichen Rechts „Der Bayerische Rundfunk“ (Bayerisches Rundfunkgesetz – BayRG) verweisen