Frage von Felix J. • 29.04.2021

Antwort von Katrin Göring-Eckardt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 29.04.2021
(...) Die Wirksamkeit eines Impfstoffes bezieht sich nicht auf die Menge der Geimpften, sondern auf die Menge der Infizierten (...)
(...) Die Wirksamkeit eines Impfstoffes bezieht sich nicht auf die Menge der Geimpften, sondern auf die Menge der Infizierten (...)
(...) Grundrechte treten nicht erst mit einer Impfung in Kraft (...)
(...) die Teilhabe am öffentlichen Leben verwehrt wird, ist mit unserem Grundgesetz schlicht nicht vereinbar (...)
(...) Das Impfangebot für Mitglieder von Bundestag, Bundesrat und Bundesverfassungsgericht ist keine Aufhebung, sondern gerade Teil der Impfpriorisierung (...)