
Wie bereits in meiner vorherigen Antwort erläutert, wird die Vergütung psychologischer, psychosozialer und psychotherapeutischer Versorgung im KHVVG nicht berücksichtigt, weil sich das KHVVG nicht auf die PPP-RL bezieht.
Wie bereits in meiner vorherigen Antwort erläutert, wird die Vergütung psychologischer, psychosozialer und psychotherapeutischer Versorgung im KHVVG nicht berücksichtigt, weil sich das KHVVG nicht auf die PPP-RL bezieht.
Das KHVVG wird die Versorgung im stationären Bereich in der Somatik verbessern. Gleichzeitig setze ich mich auch für eine bessere psychotherapeutische, psychiatrische und psychosoziale Versorgung außerhalb der somatischen Kliniken ein.
die SPD-Bundestagsfraktion fordert bereits seit längerer Zeit einen gleichen Lohn für gleiche Arbeit. Egal ob in Ost oder West. Gleichwohl sind Lohn und Gehalt Angelegenheiten der Tarifvertragsparteien. Die SPD setzt sich deshalb mit dem Tariftreuegesetz dafür ein, die Tarifbindung weiter zu stärken.
Gesetze müssen umgesetzt und kontrolliert werden. Ich kann Ihnen aber versichern, dass weder ich noch meine Kolleg*innen eine Dauerüberwachung forcieren werden.