Antwort 08.01.2024 von Albrecht Schütte CDU
Weitere AFD Verbände sollten als gesichert rechtsradikal eingestuft werden. Einem Verbot sind enge Grenzen gesetzt. Demokratie muss durch Argumente überzeugen.
Weitere AFD Verbände sollten als gesichert rechtsradikal eingestuft werden. Einem Verbot sind enge Grenzen gesetzt. Demokratie muss durch Argumente überzeugen.
Die von Ihnen angefragte PRÜFUNG eines Verbotsverfahrens ist meines Erachtens hier ergänzend ein sinnvoller Schritt und führt dann hoffentlich zu dem Ergebnis, ob ein tatsächliches Verbotsverfahren sinnvoll ist.
Ich habe mich gemeinsam mit 48 weiteren Abgeordneten aus dem Bundestag bereits öffentlich dafür ausgesprochen, dem Bundesverfassungsgericht die Möglichkeit zu geben ein AfD-Verbot zu prüfen
Darüber hinaus ist auch entscheidend, dass rechtsextremes Gedankengut, das die AfD als Partei kanalisiert, nicht an erster Stelle durch ein Parteiverbot zu bekämpfen ist.