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Wer an Deutschlands höchstem Gericht urteilt, muss über Parteigrenzen hinweg Vertrauen genießen und in besonderem Maße unabhängig sein. Im Fall von Frau Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf war dieses Vertrauen bei vielen Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion – und auch bei mir persönlich – nicht gegeben.

Man stelle sich vor, die Richterkandidatur von Brosius-Gersdorf würde von der SPD oder von der Kandidatin selbst zurückgezogen werden. Im Ergebnis würde das bedeuten, dass nicht durch Argumente, sondern durch eine lautstarke Kampagne, die Kandidatur verhindert worden wäre.


Ich habe mich weit vor der verschobenen Wahl vor einigen Wochen sehr ausführlich mit den Veröffentlichungen von Frau Brosius-Gersdorf auseinandergesetzt. Ihre rechtswissenschaftliche Auffassung insbesondere zum Schutz ungeborenen Lebens sind weit entfernt von meiner persönlichen Überzeugung als Christsozialer. Ich habe bereits in mehreren Interviews öffentlich bekannt, dass ich dennoch bereit gewesen wäre, Frau Brosius-Gersdorf als Kandidatin unseres Koalitionspartners zu wählen.