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Katharina Dröge
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Frage von Vera L. •

Wie werden Sie sich verhalten, wenn die CDU bei der Ablehnung von Frau Brosius-Gersdorf als Kandidatin für das Amt der Verfassungsrichterin bleibt? Dieses Vorgehen ist unsäglich und beschämend.

Sehr geehrte Frau Dröge,
wie soeben gesagt, ich bin erschüttert, weil ich dadurch unsere Demokratie, die zur Zeit sowieso nicht auf festen Beinen steht, in Gefahr sehe und auch das Gefühl habe, dass vielen Politikern und Politikerinnen der Kampfgeist verloren gegangen ist. Man schaut sehenden Auges zu und wird sich spätestens zur nächsten Bundestagswahl mit Entsetzen die Augen reiben. Dann ist die Frage, wie das passieren konnte, klar beantwortet.
Ich wünsche mir sehr, dass Sie und Ihre Partei alles tun, dass ein solches Vorgehen keinen Erfolg hat!
Mit herzlichen Grüßen
Vera L.

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Antwort von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Liebe Frau L.,

die Grüne Bundestagsfraktion verurteilt mit Nachdruck den Umgang mit Prof. Frauke Brosius-Gersdorf im Rahmen der Wahl zum Bundesverfassungsgericht. Was wir erleben, ist ein politisches und öffentliches Schauspiel, das geeignet ist, nicht nur eine hochqualifizierte Kandidatin in Misskredit zu bringen, sondern auch das Ansehen des Bundesverfassungsgerichts und die politische Kultur insgesamt nachhaltig zu beschädigen.

Prof. Brosius-Gersdorf ist eine renommierte Staatsrechtslehrerin, deren wissenschaftliche Autorität in der Fachwelt außer Frage steht. Die bewusste Verzerrung ihrer Positionen als extrem oder randständig entbehrt daher jeder fachlichen Grundlage.

Im Rahmen des Nominierungsprozesses ist es selbstverständlich legitim, frühere Äußerungen und Positionen der Kandidatinnen und Kandidaten einer Prüfung zu unterziehen. Was jedoch nicht geschehen darf, ist der politische Rückzug unter dem Druck von Desinformationskampagnen und ideologisierten Interessenvertreter:innen. Wenn eine Kandidatin im Richterwahlausschuss zunächst Zustimmung erfährt – und anschließend, mit Rückgriff auf unbelegte und offensichtlich instrumentalisiert vorgebrachte Plagiatsvorwürfe, politisch fallengelassen wird – dann zeugt das von mangelnder Standhaftigkeit und einem unverantwortlichen Umgang mit dem Bundesverfassungsgericht als zentralem Verfassungsorgan. Als Fraktionsvorsitzender hat es Jens Spahn nicht vermocht, im Vorhinein der Richterwahl für die nötige Mehrheit in seiner Fraktion zu sorgen. Er scheint den Ernst der Lage fundamental verkannt zu haben. Das ist überaus unverantwortlich. 

Dieses Vorgehen von Jens Spahn und Friedrich Merz und mit ihnen von den Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD ist ein Skandal. Es beschädigt eine qualifizierte Juristin und untergräbt das Vertrauen in faire, sachorientierte Verfahren bei der Besetzung unserer höchsten Gerichte.

Viele Grüße

Team Dröge

 

 

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