Meine Kolleg:innen aus der Ampel-Koalition und ich stehen im engen Austausch. Wir rechnen mit Inkrafttreten des Gesetzes im Sommer diesen Jahres.
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Geplant ist ein Inkrafttreten der Staatsangehörigkeitsreform im Sommer diesen Jahres. Das sollte einer Beantragung der US-Staatsangehörigkeit Ihrerseits ab dem jetzigen Zeitpunkt nicht im Wege stehen, sodass Sie dann von der Mehrfachstaatsangehörigkeit profitieren können.
Wer sich so anstrengt, ist für Deutschland ein Gewinn.
Der Gesetzentwurf der Ampel genügt diesem Anspruch – Einbürgerung als Ergebnis gelungener Integration – jedoch nicht.
Auch wenn Ihre Integrationsleistungen sehr vorbildlich sind, sind wir von der CSU der Meinung, dass zu kurze Fristen im Generellen bei der Einbürgerung dem Prinzip widersprechen, nach welchem die Einbürgerung als das erfolgreiche Ende eines Integrationsprozesses zu sehen ist und nicht an dessen Anfang stehen darf.
Aufenthaltszeiten, während denen lediglich die Abschiebung vorübergehend ausgesetzt war (Duldung) werden dabei weder im geltenden Staatsangehörigkeitsrecht noch im zukünftig geplanten Recht berücksichtigt. Zeiten eines nicht rechtmäßigen Aufenthalts (Duldung) werden bewusst nicht angerechnet, damit aus einem ungenehmigten Aufenthalt keine Privilegien entstehen.