Antwort 01.09.2021 von Axel Knoerig CDU
Das Abgeordnetengesetz bestimmt, dass die Ausübung des Mandats im Mittelpunkt meiner Abgeordnetentätigkeit steht. Dennoch sind Tätigkeiten neben dem Mandat grundsätzlich zugelassen.
Das Abgeordnetengesetz bestimmt, dass die Ausübung des Mandats im Mittelpunkt meiner Abgeordnetentätigkeit steht. Dennoch sind Tätigkeiten neben dem Mandat grundsätzlich zugelassen.
ich habe keine Nebentätigkeiten. Also kann ich auch keine angeben.

Eine Nebentätigkeit die ich, wenn zeitlich möglich, gern weiter ausüben wollen würde wäre meine Arbeit als Assistent der Kreisvorstandschaft der FREIE WÄHLER Neu-Ulm.
Ich persönlich könnte mir nicht vorstellen, in größerem Umfang Nebentätigkeiten zu haben – ich wüsste überhaupt nicht, wo ich die Zeit dafür hernehmen sollte.