
Die Frage einer Wahl von Frau Brosius-Gersdorf stellt sich inzwischen nicht mehr, da sie ihre Kandidatur zurückgezogen hat. Unabhängig davon hätte ich ihr auch bei einem erneuten Wahlgang nicht zugestimmt.
Die Frage einer Wahl von Frau Brosius-Gersdorf stellt sich inzwischen nicht mehr, da sie ihre Kandidatur zurückgezogen hat. Unabhängig davon hätte ich ihr auch bei einem erneuten Wahlgang nicht zugestimmt.
Meine Antwort kann kurz ausfallen: Ja, ich werde in einem nächsten Wahlgang für Frau Brosius-Gersdorf stimmen. Ich halte sie für eine hervorragende Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht mit einwandfreiem Werdegang und bester Qualifikation.
Wir Grüne machen uns weiterhin dafür stark, dass alle im Richterwahlausschuss gewählten Personen dem Bundestag auch zur Wahl vorgeschlagen werden.
Frau Brosius-Gersdorf ist eine außerordentlich qualifizierte Juristin und wurde als gemeinsame Kandidatin vorgeschlagen. Sie hat im Richterwahlausschuss die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit erhalten – ein klares Zeichen für ihre fachliche und persönliche Eignung. Daran besteht für mich kein Zweifel. Bei einer Wahl hätte und würde ich sie ohne Zweifel wählen.