Antwort 27.07.2023 von Beatrix von Storch AfD
Arbeitnehmer müssen im Krankheitsfall abgesichert sein.
Arbeitnehmer müssen im Krankheitsfall abgesichert sein.
Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage direkt an den Personalbereich der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit unter hauptstadt-vertretung@arbeitsagentur.de.

Eine Ausnahme von langzeiterkrankten Mitarbeitern halte ich für problematisch, weil die Inflationsausgleichsprämie ihrer Zielsetzung nach weder die Betriebstreue, noch körperliche Belastungen, Anwesenheitszeiten oder gute Leistungen belohnen bzw. ausgleichen soll.

Eine Ausnahme von langzeiterkrankten Mitarbeitern halte ich für problematisch, weil die Inflationsausgleichsprämie ihrer Zielsetzung nach weder die Betriebstreue, noch körperliche Belastungen, Anwesenheitszeiten oder gute Leistungen belohnen bzw. ausgleichen soll.