
Antwort 26.07.2023 von Josip Juratovic SPD
Inflationsausgleichsprämie bei Krankheit

Inflationsausgleichsprämie bei Krankheit
Arbeitnehmer müssen im Krankheitsfall abgesichert sein.
Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage direkt an den Personalbereich der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit unter hauptstadt-vertretung@arbeitsagentur.de.

Eine Ausnahme von langzeiterkrankten Mitarbeitern halte ich für problematisch, weil die Inflationsausgleichsprämie ihrer Zielsetzung nach weder die Betriebstreue, noch körperliche Belastungen, Anwesenheitszeiten oder gute Leistungen belohnen bzw. ausgleichen soll.