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Nur wenn der Ehepartner über ein sehr hohes Einkommen verfügt, muss man sich freiwillig in der GKV oder privat versichern und die Beiträge tragen. Das erachte ich als richtig und angemessen.
Zunächst ist eine wichtige Klarstellung notwendig: Wer Arbeitslosengeld bezieht, bleibt grundsätzlich eigenständig krankenversichert. Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung trägt in dieser Zeit die Bundesagentur für Arbeit. Die neue Regelung führt daher nicht dazu, dass Menschen unmittelbar nach dem Verlust ihres Arbeitsplatzes ihren Krankenversicherungsschutz verlieren.
Für die SPD war dabei maßgeblich, den Kreis der Betroffenen möglichst deutlich einzugrenzen und insbesondere Familien sowie Menschen mit Betreuungs-, Pflege- oder gesundheitlich bedingten Einschränkungen zu schützen.
Wir nehmen die Sorgen im Hinblick auf eine Verschlechterung der Vergütungssituation sehr ernst, sehen diese aber auch in Rücksprache mit dem Bundesgesundheitsministerium derzeit nicht als begründet an. Die vorgebrachten Argumente im Hinblick auf die Streichung der Angemessenheitsprüfung haben wir weiter im Blick.