
(...) Ansprüche auf eine persönliche Leibrente, wie die Rürup-Rente, erfüllen diese Bedingung ausdrücklich und sind somit nicht als Vermögen zu berücksichtigen. (...)
(...) Ansprüche auf eine persönliche Leibrente, wie die Rürup-Rente, erfüllen diese Bedingung ausdrücklich und sind somit nicht als Vermögen zu berücksichtigen. (...)
(...) Ich kann Ihnen versichern, dass sich die CDU/CSU Fraktion im Deutschen Bundestag der enormen Bedeutung des Themas der langfristigen Alterssicherung für alle Bürger durchaus bewusst ist und Entscheidungen nicht leichtfertig getroffen werden. (...)
Die Berücksichtigung von Totalverlusten aus bestimmten privaten Kapitalanlagen wurde im Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen vom 21. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2875) neu geregelt. Diese neue Regelung des § 20 Absatz 6 Satz 5 EStG sieht vor, dass Verluste aus Termingeschäften, insbesondere aus dem Verfall von Optionen, nur mit Gewinnen aus Termingeschäften und mit Erträgen aus Stillhaltegeschäften ausgeglichen werden können.
Lieber Herr B.,