Zusatz-Rentenversicherung: 2/3 Abzüge. Ist das noch gerecht?
Sehr geehrte Frau Bas, ich habe in 20 Jahren im Rahmen einer Rentenversicherung / Gehaltsumwandlung etwas über 49.000 Euro in eine Versicherung eingezahlt und im Jahr 2023 53.000 Euro ausgezahlt bekommen. Für das Jahr 2024 darf ich davon 19.200 Euro an Steuern zahlen und in den nächsten 10 Jahren nochmal ca. 12-13.000 Euro für Kranken- und Pflegeversicherung. Unter dem Strich bleiben mir also etwas mehr als 16.000 Euro übrig. Für alle, denen man rät, etwas für seine Rente vorzusorgen, ist das ein Schlag ins Gesicht. Die "Rendite" ist unterirdisch.
Gedenkt die Regierung, das Gesetz, welches diese Besteuerung im nachhinein geregelt hat, zu ändern?
Was denken Sie persönlich darüber, wenn man von seinem selbst verdienten Geld nur noch 1/3 übrig behält?
Holger W.
Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Seit 2005 gilt für die betriebliche Altersvorsorge die nachgelagerte Besteuerung. Das bedeutet, dass die Beiträge während der Einzahlungsphase nicht der Einkommensteuer unterliegen. Der Vorteil liegt darin, dass Sie nicht erst Steuern abführen müssen, bevor Sie sparen – Sie können also zunächst einen größeren Betrag investieren. Dadurch wächst das angesparte Kapital über die Jahre schneller an. Im Gegenzug wird die Auszahlung später regulär besteuert.
Auch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fallen bei Auszahlung an. Um die Belastung abzumildern bzw. bei kleinen Betriebsrenten ganz zu beseitigen, wurde 2020 für Pflichtversicherte in der Krankenversicherung ein dynamischer Freibetrag eingeführt, innerhalb dessen keine Krankenversicherungsbeiträge mehr auf Betriebsrenten anfallen. Im Jahr 2025 liegt der Freibetrag bei 187,25 Euro monatlich. Diese nach vielen Jahren politischer Diskussionen gefundene Kompromisslösung ist auch aus meiner Sicht vernünftig und sozial ausgewogen. Sie trägt zum einen den berechtigten Interessen der Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner nach mehr Beitragsgerechtigkeit Rechnung, behält zum anderen aber auch die Finanzierbarkeit der gesetzlichen Krankenversicherung im Blick.
Auch wenn ich Ihren konkreten Fall nicht beurteilen kann, kann ich gut nachvollziehen, dass die Belastung gerade bei einer Einmalzahlung hoch erscheinen kann. Die Zuständigkeit für steuerliche Fragen liegt beim Bundesministerium der Finanzen, für die Kranken- und Pflegeversicherung beim Bundesministerium für Gesundheit. Daher kann ich diese Bereiche nicht unmittelbar beeinflussen. Die Rentenkommission, die ich in diesem Monat einsetzen werde, wird jedoch genau prüfen, wie wir die betriebliche Altersvorsorge als wichtigen Bestandteil der Alterssicherung weiter stärken können.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen – zum Beispiel über https://www.bundestag.de.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas

