Grundsätzlich ist die Gerichtsbarkeit des IStGH auf vier Verbrechen beschränkt: auf den Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und seit dem 17. Juli 2018 auch auf das Verbrechen der Aggression.
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Wer wie Putin einen blutigen Krieg angezettelt hat, sollte sich dafür vor Gericht verantworten müssen. Der nun erlassene Haftbefehl gegen Putin wegen Kriegsverbrechen ist ein wichtiges Signal der Entschlossenheit.
Ihre Frage kann ich nur so beantworten, wie die Nachfragen im Bundestag zum Stand der Ermittlungen zu den Anschlägen auf die Erdgaspipelines Nord Stream 1 und Nord Stream2 beantwortet wurden.
Ich habe absolutes Vertrauen in unsere US-amerikanischen und britischen Partner!
Anbei erhalten Sie die Antwort der Bundesregierung, welche Sie auch unter folgendem Link einsehen können: https://dserver.bundestag.btg/btd/20/080/2008043.pdf (Seite 14)
Nach meiner Information verwehrt uns die USA keine Inventur der deutschen Goldreserven. Diese wird einmal im Jahr von einem Vorstandsmitglied der Bundesbank in Augenschein genommen. Zusätzlich finden regemäßig Inspektionen des Goldbestandes vor Ort durch Mitarbeiter der Bundesbank statt, die durch einen Wirtschaftsprüfer begleitet werden.