
Hierbei handelt es sich leider um einen sogenannten Fehlwurf
Hierbei handelt es sich leider um einen sogenannten Fehlwurf
Als Abgeordnete des Deutschen Bundestages habe ich zwar keinen Einfluss auf die Tagesordnung des Bundesrates, werde jedoch mein Bestes tun, um auf informellem Wege das Verfahren zu beschleunigen.
In unserer Gruppe kommen wir zu dem Ergebnis, die geschäftsmäßige Beihilfe zum Suizid nur bei Einhaltung eines Schutzkonzeptes zu erlauben. Wer Suizidhilfe durch den Arzt seines Vertrauens erhält, der im Ausnahmefall handelt, kommt ohne dieses Schutzkonzept aus. Ohne ein solches Schutzkonzept wären Menschen den Organisationen, die wirtschaftliche Interessen in der Suizidhilfe haben und dies über Vereinsorganisationen verschleiern, eben schutzlos ausgeliefert.
Notwendig ist eine rechtssichere Perspektive dafür, dass jeder Mensch selbstbestimmt sterben und dabei professionelle Hilfe beziehen kann. Dabei darf die Selbsttötung nicht als gesellschaftlicher Normalfall angesehen werden.
(...) Sehr geehrte Frau Stindt, bei immer mehr Menschen werden psychische Krankheiten diagnostiziert, häufig auch bei Kindern. Laut eines Berichts der Krankenkasse DAK wird bei mehr als vier Prozent der Kinder und Jugendlichen sogar eine Depression oder Angststörung festgestellt. (...)