Antwort 26.03.2024 von Hakan Demir SPD
Heute wurde die Reform im Bundesgesetzblatt verkündet:
Heute wurde die Reform im Bundesgesetzblatt verkündet:
Des weiteren geht die Regelung davon aus, dass in den meisten Fällen aus dem Klassenzimmer, also einem Dienstort, der Unterricht übertragen wird. Hierbei wird keine Privatsphäre der Lehrkräfte verletzt.
Die Staatsangehörigkeitsreform ist nicht zustimmungsbedürftig durch den Bundesrat.
Der von Ihnen angesprochene Gesetzentwurf wurde am 16.11.2023 vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Er sieht vor, dass die Dienst-, Anwärter- und Versorgungsbezüge zum 1. März 2024 angehoben werden, um das Ergebnis der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst vom 22. April 2023 zeit- und wirkungsgleich zu übernehmen.